08 Mrz 3G gemäß der Coronaschutzverordnung ab 4.3.2022
Liebe Gäste,
da es immer wieder zu Fragen kommt, wer wann und wie lange als vollständig geimpft oder genesen gilt, beachten Sie bitte folgende Angaben der Coronaschutzverordnung NRW:
Als genesene Person im Sinne der Coronaschutzverordnung gilt, wer nachweist, dass
– eine positive Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch eine Labordiagnostik (PCR) erfolgt ist,
– das Datum der Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage zurückliegt und
– das Datum der Abnahme des positiven Tests höchstens 90 Tage zurückliegt.
Personen, die vor oder nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben, gelten nicht als genesene Personen im Sinne der Coronaschutzverordnung; in diesem Fall finden die Ausnahmetatbestände zum vollständigen Impfschutz bei nur einer Impfung Anwendung.
Den Personen mit einer Auffrischungsimpfung gleichgestellt sind
- Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14, aber höchstens 90 Tage zurückliegt (frisch Geimpfte),
- genesene Personen, bei denen die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 28, aber höchs-tens 90 Tage zurückliegt (frisch Genesene),
- geimpfte genesene Personen (einfach Geimpfte mit einer nachfolgenden Infektion oder Personen, die eine Impfung im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten haben)
Vielen Dank für Ihr Verständnis!